Hunde­halter­haft­pflicht für ListenhundeJan Kunkel Versicherungsmakler Hundehaftpflicht für Listenhunde


Hunde­halter­haft­pflicht für Listenhunde - Sicherheit für Sie und Ihren Vierbeiner

Staffordshire Bullterrier beim spielen - Listenhund HundehaftpflichtListenhunde oder Kampf­hunde sind Hunderassen, die per Gesetz als gefährlich oder potenziell gefährlich angesehen werden. Die Haltung von Listenhunden unterliegt besonderen gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen, um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten.



Warum eine Hunde­halter­haft­pflichtversicherung für Listenhunde wichtig ist


Die Vorteile einer Hunde­halter­haft­pflichtversicherung für Listenhunde

Bei der Haltung von Listenhunden gelten zahlreiche Einschränkungen, die von Bundesland zu Bundesland variieren können. Dazu gehören beispielsweise die Volljährigkeit des Halters, die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, das Bestehen einer Sachprüfung und ein Wesenstest für den Hund. Zusätzlich können je nach Bundesland weitere Auflagen wie die Kastration des Hundes, das Tragen eines Maulkorbs und das Führen an der Leine vorgeschrieben sein.

Aufgrund des hohen Risikos, das von als gefährlich eingestuften Hunderassen ausgehen könnte, gestaltet sich der Abschluss einer entsprechenden Versicherung oft schwierig. 


Umfassender Schutz für Sie und Ihren Vierbeiner

Für Kampf- oder Listenhunde bieten viele Versicherer keine Haft­pflichtdeckung an. Wir zeigen Ihnen gerne, wo Sie Ihren Hund gut und günstig ver­sichern können.

Buchen Sie gleich einen kostenfreien Termin oder schreiben uns eine kurze Nachricht auf Whatsapp. Wir melden uns bei ihnen schnellstmöglich zurück, um Ihnen weiterzuhelfen und alle offenen Fragen zu klären. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Hundehaftpflicht  und kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich unverbindlich beraten. 

Listenhund Pitbull beim spielen im Gras

Mit einer Hunde­halter­haft­pflichtversicherung sind Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden geschützt, die Ihr Hund verursachen könnte. Egal ob er einen anderen Hund verletzt oder Sachschäden verursacht.

Bei uns stehen Sie und Ihr Vierbeiner im Mittelpunkt. Wir bieten Ihnen Top-Versicherungslösungen, die Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter beraten Sie gerne und finden gemeinsam mit Ihnen die passende Hundeversicherung.

Schützen Sie sich und Ihren Vierbeiner vor unvorhergesehenen Kosten und schließen Sie eine Tierkrankenversicherung ab. Denn nur mit einer Hundekranken-und OP-Versicherung können Sie sicher sein, dass Sie im Ernstfall finanziell abgesichert sind.


Unterscheidung zwischen Listenhunden der Kategorie "höchstwahrscheinlich gefährlich" und "vermutlich gefährlich"

Es gibt Unterscheidungen zwischen Listenhunden der Kategorie "höchstwahrscheinlich gefährlich" und "vermutlich gefährlich".

Einteilung höchstwahrscheinlich gefährlich:

Listenhunde gelten als höchstwahrscheinlich gefährlich, da sie als besonders aggressiv angesehen werden. Dazu gehören Kampf­hunde und auch Kreuzungen von Kampf­hunden. Um einen solchen Hund zu halten, ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich und der Halter muss ein "berechtigtes Interesse" nachweisen können. Das Züchten von reinrassigen oder gekreuzten Kampf­hunden ist in vielen Bundesländern verboten. Bei Verstoß gegen diese gesetzlichen Bestimmungen droht eine Strafe.

Listenhunde "vermutlich gefährlich":

Es gibt oft die Annahme, dass Hunde von Natur aus gefährlich sind. Jedoch ist es wichtig zu betonen, dass Hunde nicht genetisch als aggressiv eingestuft werden. Sie können durch ihr Verhalten als gefährlich qualifiziert werden, aber dies gilt nicht für alle Hunde im Allgemeinen. Es ist auch wichtig zu beachten, dass Hunde nicht automatisch als Kampf­hunde kategorisiert werden, solange sie keine Gefahr darstellen und dies durch ein Negativzeugnis bestätigt werden kann.

 

Die Kategorisierung von Hunderassen kann je nach Bundesland unterschiedlich sein. Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men bewerten Hunderassen oft anders innerhalb der gesetzlichen Vorschriften oder schließen sie von der Versicherung aus. Diese unterschiedlichen Regelungen sind in den Versicherungsbedingungen der Anbieter für die Hunde­halter­haft­pflichtversicherungen festgelegt.


Bitte beachten Sie, dass der vorliegende Beitrag lediglich allgemeine Informationen zu Tierversicherungen bietet und keine individuelle Beratung darstellt. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzen nicht die Konsultation eines fachkundigen Versicherungsberaters oder Tierarztes. Es wird empfohlen, vor dem Abschluss einer Tierversicherung eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Versicherung Ihren spezifischen Anforderungen und Bedürfnissen entspricht. Jegliche Handlungen oder Entscheidungen, die aufgrund der in diesem Beitrag enthaltenen Informationen getroffen werden, liegen in der alleinigen Verantwortung des Lesers.


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