Allgemeine Hinweise zur Kraftfahrtversicherung

  • Beachten Sie bitte, dass mit der Zulassung vorläufige Deckung nur für die Kraftfahrthaftpflichtversicherung besteht. Für die Kasko- und weitere Versicherungssparten besteht vorläufige Deckung nur, soweit diese von uns oder dem Versicherer ausgesprochen wurde. Bitte setzen Sie sich nach der Zulassung schnellstmöglich für die Antragsaufnahme in Verbindung
  • Falls Sie ein Fahrzeug verkaufen, tragen Sie dafür Sorge, dass dieses bei derZulassungsstelle abgemeldet oder umgemeldet wird. Erledigt dies der Käufer nicht, haften Sie im Hinblick auf die Versicherungspflicht weiterhin für die Prämie der Kraftfahrthaftpflichtversicherung, und vom Käufer verursachte Schäden können Ihren Schadenfreiheitsrabatt belasten.
  • In der Kraftfahrtversicherung sind Rabatte und Zuschläge z.B. für die Jahreskilometerleistung, den Fahrerkreis, Garage und Beruf zumeist Vertragsgrundlage. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. Versäumen Sie diese Pflicht, ist der Versicherer berechtigt, Vertragsstrafen zu berechnen. Die Höhe der möglichen Vertragsstrafen können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.
  • Beauftragen Sie bei Kaskoschäden zunächst keinen eigenen Sachverständigen, sondern holen Sie die
    Anweisungen des Versicherers ein.

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